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Rauchmelder

Rauchmelder

20 Jahre Rauchmelderkampagne - Aufklärung ist weiter nötig 

Einmal im Jahr, immer an einen Freitag, den 13. ist  „Tag des Rauchmelders“ . 2020 jährt sich das 20jährige Bestehen der bundesweiten Aufklärungsinitiative „Rauchmelder retten Leben“. 

Die kleinen Lebensretter sind inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Schon 2004 wurde in Schleswig-Holstein die Pflicht zum Einbau erlassen. In Berlin und Brandenburg läuft die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende aus. Lediglich in Sachsen gilt die Pflicht nur für Neu- und Umbauten.

Aber auch die gesetzlichen Vorgaben ändern nichts daran, dass weiter Aufklärungsbedarf besteht. Denn nach einer Studie der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes“ (vfdb) sind nur die Hälfte der bundesdeutschen Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Schlimmer noch: 27 Prozent der Befragten wussten nichts von einer gesetzlichen Regelung.

Dabei ist die Wirksamkeit lange nachgewiesen: Starben in Deutschland in den 90er-Jahren noch rund 1000 Menschen jährlich an Rauchgasvergiftungen, sank die Zahl auf mittlerweile rund 600.
Die Statistik der vfdb sieht für Schleswig-Holstein besser aus: Hier seien 87 Prozent der Eigenheimbesitzer der Einbaupflicht nachgekommen. Sicher auch ein Ergebnis der jahrelangen kontinuierlichen Aufklärungsarbeit der Feuerwehren im Lande bei allen sich bietenden Möglichkeiten.

Landesbrandmeister Frank Homrich appelliert an die verbliebenen 13 Prozent Eigenheimbesitzer, nun zügig Rauchwarnmelder anzuschaffen. „Die kleinen Geräte sind Lebensretter. Denn Brandrauch kann schon nach zwei Minuten tödlich sein. Man wacht von Brandrauch nicht auf – der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv.“

Die Landesbauordnung beschreibt das Thema so: „In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ Für die Anbringung in Mietwohnungen sind die Vermieter zuständig – für die Wartung der Mieter. Letzteres kann der Vermieter aber auch an einen Dienstleister abgeben und die Kosten auf die Miete umlegen.

Und wer sich jetzt unschlüssig ist, welchen Typ er installieren soll, kann sich im Fachhandel beraten lassen. Grundsätzlich müssen Rauchmelder mit den Qualitäts-zeichen „CE“ und „Q“ ausgestattet sein. Entscheiden kann man dann zwischen den gängigen foto-optischen Meldern, die sich auch untereinander vernetzen lassen und auch mit einer 10-Jahres-Batterie erhältlich sind oder man greift zu thermo-optischen Meldern, die nicht nur auf Rauchpartikel reagieren, sondern auch auf rasch ansteigende Temperaturen.

 

Bild und Text: Landesfeuerwehrverband SH

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